Ein großes Thema ist immer wieder der KFZ-Versicherungswechsel. Deshalb widmen wir uns einmal näher diesem Thema und erklären Ihnen, wie und wann Sie die KFZ-Versicherung wechseln können.
Die bekannteste Möglichkeit, dass man einen Versicherungswechsel vornehmen kann, ist die ordentliche Kündigung zum 30.11. des laufenden Jahres. Wenn Sie bis zu diesem Stichtag die Kündigung der Autoversicherung eingereicht haben, können Sie zum 01.01. des kommenden Jahres die Autoversicherung wechseln und somit auch Geld sparen. Wichtig ist natürlich, dass Sie dann auch wissen, bei welcher Versicherung Sie dann Ihr KFZ versichern wollen. Dazu empfehlen wir Ihnen unseren Versicherungsvergleich, der für Sie kostenlos anhand Ihrer Angaben eine günstige Versicherung findet. Denn der Preis für die Versicherungsprämie ist sicherlich das ausschlaggebende Argument, wenn Sie Ihre KFZ Versicherung wechseln möchten.
» Günstige KFZ-Versicherung finden und wechseln.
Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, dann können Sie dieses Fahrzeug bei der Versicherung Ihrer Wahl versichern lassen. Sie können also die Versicherung wechseln, ohne dass man hierbei eigentlich von einem Versicherungswechsel spricht. Wenn Sie Ihr altes Auto abmelden oder stilllegen, dann endet damit auch der Versicherungsvertrag. Bei der Anmeldung / Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges benötigen Sie eine Doppelkarte, die Sie von Ihrer neuen Autoversicherung bekommen.
» Egal ob neuer oder gebrauchter PKW: Günstige Versicherungen gibt`s hier immer
Wenn Sie Ihre Autoversicherung verteuert, ohne dass sich die Leistungen verbessern, dann können Sie ebenso einen Wechsel der KFZ-Versicherung vornehmen. Diese Möglichkeit erklären wir Ihnen auf der Themenseite des Sonderkündigungsrechts.
Auch wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall hatten, dann können Sie wechseln. Diese Möglichkeit fällt ebenso unter die Rubrik Sonderkündigungsrecht, das wir Ihnen auf der gesonderten Seite erklären.